Prüfungsordnung
Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Die Abschlussprüfung besteht aus schriftlichen Fachprüfungen in Form von Teilprüfungen über die Fächer des Kern- und Vertiefungscurriculum und der Wahlfächer, der positiven Teilnahme an der supervidierten Patientenbehandlung im Rahmen des Training on Project sowie der Verfassung einer Master-Thesis und der Defensio. Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können im Falle einer Gleichwertigkeit für die Abschlussprüfung anerkannt werden.