Service
Wir sind für Sie da!
Sie haben ein konkretes Anliegen? Unser AnsprechpartnerInnen sind gern für Sie da.
AnsprechpartnerInnen
Manuela Kwincz
Verwaltung Sachbearbeitung Fort- und Weiterbildung
Seminar-Rücktrittsversicherung
Zu Ihrer Seminar-Buchung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Seminar-Versicherung. Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder andere unerwünschte Vorkommnisse, auch innerhalb der Familie können unvorgesehen eintreten und Ihre Teilnahme unmöglich machen.
Mit der Seminar-Versicherung unseres Partners, der ERGO können Sie sich im Stornofall gegen die finanziellen Risiken absichern.
Sicher reisen – Storno ohne Risiko
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts, z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners ERGO Reiseversicherung.
Hotel- und Übernachtungsmöglichkeiten
So finden Sie uns
Fortbildungspunkte und Fortbildungsverpflichtung
Für die Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung ist es notwendig, dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Leistungserbringer in Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach § 124 Absatz 5 SGB V zielgerichtet regelmäßig fortbilden.
Die Fortbildungsverpflichtungen richtet sich an den zugelassenen Leistungserbringer oder die fachliche Leitung.
Im Zeitraum von 4 Jahren müssen 60 Fortbildungspunkte erworben werden, möglichst 15 Punkte pro Jahr.
Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Zum 01.08.2021 startet die Zählung der Jahre gemäß Anlage 4 zum Rahmenvertrag neu.
Die 4 Jahre laufen somit bis zum 31.07.2025.
Rechtlicher Hinweis zu den Fortbildungspunkten:
Anerkennungsfähige Fortbildungen müssen den Bestimmungen der Anlage 4 zum Rahmenvertrag mit dem GKV-Spitzenverband entsprechen.
Dabei obliegt es jedem Veranstalter von Fort- und Weiterbildungen, die Einhaltung der dort genannten Kriterien selbst zu beurteilen. Das ulmkolleg hat seine Kursangebote nach besten Wissen bepunktet. Das bedeutet jedoch nur, dass wir eine Anerkennung der Fortbildung in dem ausgewiesenen Umfang für richtig halten. Die alleinige Entscheidungsgewalt liegt beim GKV-Spitzenverband. Daher ist für die definitive Anerkennung der Fortbildungspunkte jegliche Gewährleistung durch den Veranstalter ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie direkt beim GKV-Spitzenverband